Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und des mildtätigen Handelns. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für die Verwirklichung dieser vorbenannten steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Zweck der Gesellschaft ist davon bestimmt die Situation von chronisch-, krebs- und schwerstkranken Kindern, Jugendlichen sowie Früh- und Neugeborenen zu verbessern, zu mildern sowie präventive und rehabilitative Hilfen einzuleitten. Der Satzungszweck wird insbesondere durch Unterstützung und Hilfeleistung an chronisch-, krebs- und schwerstkranken Kindern, Jugenlichen und deren Familien verwirklicht. Im Einzelnen beziehen sich die Aufgaben unter anderem auf 1. die pflegerische und psychosoziale Einzel- und Gruppenbetreuung, eine krankheitsbezogene Edukation und Empowermentarbeit in den Familien, Unterstützungsarbeit in der Erziehung und des Heranwachsens, Familiennachsorge sowie präventive und rehabilitative Hilfen des SGB einschließlich der frühen Hilfe, 2. Gruppenberatung und -Schulung, 3. seelsorgerische Betreuung, 4. Präventivmaßnahmen für das ungeborene Kind und Probeleme in der Schwangerschaft, 5. Unterstützung von steuerbegünstigten Selbsthilfegruppen durch Beratungstätigkeit bei deren Aufgaben.
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