Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege gern. § 22 - 24 und 25, 80 SGB VIII, insbesondere a) die Planung, der Bau, der Erwerb und das Betreiben von Kindertageseinrichtungen b) die Förderung der Kinder in Tagespflege c) die Auswahl, Qualifizierung, die Vorbereitung der Zulassung, die Fortbildung, Beratung und Begleitung von Tagespflegepersonen d) die fachliche Beratung von kommunalen Kindertageseinrichtungen sowie die Fort- und Weiterbildung von Fachkräften e) die konzeptionelle Entwicklung und der Aufbau eines kreisweiten Betreuungsnetzwerkes. Die Gesellschaft nimmt im Auftrag des Jugendamtes im Landkreis Saarlouis die Aufgaben gemäß Abs.1 lit. b) bis e) wahr, soweit dieses sie schriftlich beauftragt hat. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Maßnahmen und Geschäfte berechtigt, durch die der umschriebene Gegenstand des Unternehmens gefördert wird, insbesondere - zum Erwerb und Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden, - zur Vermietung Verpachtung von Kindertageseinrichtungen, - zum Betreiben von Kindertageseinrichtungen - zur Personal- und Finanzverwaltung, - zur Organisation des laufenden Geschäftsbetriebes. Zur Umsetzung des Unternehmensgegenstandes sollen regionale Kooperationsstrukturen auf- bzw. ausgebaut und eine bessere Auslastung und größere Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen trägerübergreifend erreicht werden.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
Ämter & Behörden
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