Förderung von Kindern und ihren Familien, vor allem Kinder im Vorschulalter, mithin die Förderung der Bildung und Erziehung. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch den Betrieb einer Einrichtung, in der Kinder beim gemeinsamen Spiel Sozialverhalten üben, verwirklicht. Die Betreuung in der Einrichtung findet in kindgerechter Umgebung und mit kindgerechten Materialien statt. Betreut wird in Kleingruppen ausschließlich unter Leitung von Fachpersonal. Kinder einkommensschwacher Erziehungsberechtigter sollen durch die Einräumung von Sozialnachlässen besonders gefördert werden. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der oben genannten gemeinnützigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO (Mittelbeschaffungskörperschaft).
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