(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Verfolgung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO) sowie die Förderung der Bildung (§52 Abs. 2 Nr. 7 AO) sowie des Wohlfahrtswesens (§52 Abs. 2 Nr. 9 AO). (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - Tätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge persönlicher Hilfsbedürftigkeit oder auf Grund ihrer wirtschaftlichen Lage auf Hilfe angewiesen sind, insbesondere die unentgeltliche Beratung und unentgeltliche Rechtsberatung (i.S.d. § 6 RDG) von Familien und/oder trauernden Angehörigen, die ein sterbendes oder gesorbenes Kind haben in allgemeinen Angelegenheiten sowie in sozialrechtlichen, mietrechtlichen, familienrechtlichen und erbrechtlichen Fragen; - die unentgeltliche Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere die unentgeltliche Beratung und unentgeltliche Rechtsberatung ( i.S.d. § 6 RDG) gemeinnütziger und/oder mildtätiger Palliativ- und Hospizeinrichtungen in allgemeinen Angelegenheiten sowie in sozialrechtlichen, mietrechtlichen, familienrechtlichen und erbrechtlichen Fragen; - die Organisation und Durchführung von Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen auf den Gebieten der Palliativ- und Hospizversorgung für Betroffene sowie für das Personal von Palliativ- und Hospizeinrichtungen sowie die Betreibung entsprechender Bildungseinrichtungen.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.