Förderung der Jugendhilfe insbesondere durch das Betreiben von Kinderheimen, durch die Unterhaltung von Kinder- und Familienhäusern, durch die Unterhaltung von Außenwohngruppen sowie durch ambulante Projekte. Die inhaltliche Arbeit der Gesellschaft begründet sich auf der Rechtsgrundlage des SGB VIII. Die Einrichtungen der ambulanten und stationären Jugendhilfe arbeiten nach den §§ 27ff SGB VIII. Die pädagogische Arbeit der gemeinnützigen Gesellschaft sieht sich dem systemischen Ansatz und den aus ihm resultierenden Anforderungen und Aufgaben verpflichtet. Ziel ist dabei, die Ressourcen der Kinder und ihrer Familien in die pädagogische Arbeit einzubeziehen. Neben der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder ist es unsere Aufgabe, Bindungen zur Herkunftsfamilie aufrechtzuerhalten sowie zu fördern und zu klären. Dadurch ermöglichen wir den Familien eine aktive Partizipation am Entwicklungsprozess ihrer Kinder und Jugendlichen.
Sozialwesen
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