Kindern und Jugendlichen Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung (Heimerziehung) nach §§ 34 ff Sozialgesetzbuch III zu gewähren. Durch die Heimerziehung wird insbesondere die Aufgabe wahrgenommen, - den privatrechtlichen Anspruch der Personensorgeberechtigten auf Pflege und Erziehung im Heim zu erfüllen, - sowie Erfüllung der Pflichten des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe aufgrund öffentlich rechtlichen Vertrages in dem die Gesellschaft den Anspruch des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe auf Leistung der Heimerziehung nach Qualitätskriterien erfüllt. Das Kinderheim verfolgt die Zielsetzung, den jugendlichen Heimbewohnern im Alter bis 18 Jahre eine familienähnliche Lebensform zu ermöglichen. Es steht allen Kindern und Jugendlichen offen, die gewillt sind, in einer familienähnlichen Gemeinschaft zu leben; insbesondere richtet sich das Betreuungsangebot an Kinder und Jugendliche, - deren Eltern längerfristig außerstande sind, die Verantwortung für die Erziehung zu übernehmen, - die Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsstörungen, psychische Störungen sowie Störungen im Sozial-, Lern- und Leistungsverhalten aufweisen. Mit der zielgerichteten planmäßigen Altagsgestaltung in der familienähnlichen Wohngemeinschaft fördert die Gesellschaft die Selbständigkeit, die eigenverantwortliche und eigenständige Urteils- und Entschlussfähigkeit der Jugendlichen in einem sozialen Umfeld - sowohl im schulischen als auch außerschulischen Bereich. Die auf das künftige Leben vorbereitende Erziehungshilfe soll somit die Kinder und Jugendlichen in die Lage versetzen, sich durch Problembewältigung selbst zu bestätigen und sich Erfolgserlebnisse zu verschaffen. Darüber hinaus wird Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der beruflichen Ausbildung ein betreutes Wohnen zur Verselbständigung angeboten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Grundlage für das Leistungsangebot der Gesellschaft ist die Leistungsbeschreibung der Einrichtung und die Vereinbarung mit dem Landkreis Güstrow.
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