1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnittes 'steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die sozialpädagogische Betreuung von Kindern durch pädagogisch erfahrene Mitarbeiter im Rahmen eines Betriebes eines Kinderhauses. 3. Konzeptionsgrundlage für die pädagogische Betreuung in der Einrichtung ist die 'offene Arbeit'. Diese beinhaltet die integrative Arbeit in altersgemischten Gruppen. Die Kinder sollen kreativ und motorisch sowie in ihrer Sprachentwicklung gefördert werden. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, neben der sozialpädagogischen Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten auch weitere kinderbetreuende Leistungen im Rahmen der sogenannten 'betreuenden Grundschule' und andere Betreuungsleistungen anzubieten. 5. Zweck der Gesellschaft ist auch der Informationsaustausch zwischen den Eltern der betreuten Kinder und dem pädagogisch erfahrenen Personal sowie Aufklärung, Information und Weiterbildung von Familien. 6. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, jegliche Maßnamen durchzuführen, die den Zweck der Gesellschaft fördern.
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