Gewährung von Hilfen zur Erziehung auf der Basis des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) und des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch- Kinder und Jugendhilfe - (KJHAG). Dazu unterhält und betreibt die Gesellschaft Wohngruppen für Kinder und Jugendliche in angemieteten und gesellschaftseigenen Häusern und Wohnungen. Die Gesellschaft darf zu diesem Zwecke Haus- und Grundbesitz erwerben und veräußern. Die Gesellschaft darf sich an anderen Gesellschaften gleicher oder ähnlicher Aufgabe beteiligen, diese übernehmen oder sich an einer solchen anschließen. Die Gesellschaft kann sich nach Zustimmung der Gesellschafterversammlung einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege anschließen. Die Gesellschaft kann weiterhin eine Familienberatungsstelle betreiben. Die Gesellschaft darf weitere Angebote der Familien- und Jugendhilfe entwickeln und anbieten, soweit diese sich im oben genannten gesetzlichen Rahmen bewegen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Sozialwesen
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