GGmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der gGmbH ist die palliative Begleitung unheilbar und lebenslimitiert erkrankter Kinder und Jugendlichen mit dem Ziel, den Kindern und Jugendlichen ein würdevolles Leben bis zum Tod zu ermöglichen. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch a) Pflege, Betreuung und Begleitung der erkrankten Kinder und Jugendlichen in einem selbst betriebenen Hospiz; b) Begleitung der Eltern und der Geschwisterkinder. Die gGmbH ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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