Förderung der Kinder und Jugendhilfe §§ 27 - 42 SGB VIII sowie Förderung, Betreuung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rahmen des SGB VIII (Erziehungshilfen). Ferner die Schaffung und der Betrieb von stationären Wohnformen und bzw. die Schaffung von betreuten Wohnformen sowie die ambulanten Erziehungs- und Betreuungshilfen für Kinder, Jugendliche und deren Familien.
Sozialwesen
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