Beschaffung und Weitergabe von Mitteln für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke an eine andere Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts, insbesondere an die nach ungarischem Recht wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke steuerbefreite Stiftung Világszép Alapítvány (vorher genannt: Meseközpont Alapítvány) mit Sitz in Paloznak, Ungarn zur Förderung 1. der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Abgabenordnung), 2. der Bildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 der Abgabenordnung) sowie 3. der Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 der Abgabenordnung). Fördertätigkeit im Sinne des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung); die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.
Sozialwesen
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