Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Gegenstand und Zweck des Unternehmens ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO) durch Kampagnen zur öffentlichen Aufklärung über Kinder- und Jugendknochenkrebs (Osteosarkom, Ewingsarkom) durch die Kinder-Knochen-Krebshilfe Köln OKIJU-Stiftung gGmbH. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Vorträge und Interviews auf Arztkongressen oder ähnlichen Veranstaltungen, Publikationen, Filme und jede sonstige Art der Verbreitung auf Datenträgern und beliebigen Medien. Die Gesellschaft darf Zuwendungen jeder Art entgegennehmen, um durch deren Verwertung ihren Zweck zu verwirklichen und dazu auch Spendenaktionen durchzuführen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke ( 55 AO).
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