Förderung der Jugendhilfe im Rahmen der Betreuung im Sinne von § 52 der Abgabenverordnung. Die Gesellschaft leistet Beiträge zur Entlastung von Familien zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Qualität und Kontinuität in der Kinderbetreuung sind gewährleistet. Ziel der Gesellschaft ist die Umsetzung "Konzept Ganztag an der Schule" auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages mit Schule und Stadtverwaltung. Die Gesellschaft bietet eine umfassende, verlässliche Betreuung vor und nach der Schule, die Möglichkeit, ein warmes Mittagessen einzunehmen, die Hausaufgaben zu erledigen und an verschiedenen Spiel- und Bewegungsangeboten drinnen wie draußen sowie kreative Angebote wahrzunehmen.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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