Das Betreiben einer Einrichtung zum Zwecke der Förderung und Durchführung von Maßnahmen in der Kinder-, Jugend- und Familiennaherholung sowie der Bildungs- und Erziehungsarbeit entsprechend des § 1 in Verbindung mit den §§ 11 und 16 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) sowie des § 1 in Verbindung mit den §§ 7 und 8 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG). Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch die Bereitstellung von Angeboten und Plätzen für die Freizeitgestaltung und Naherholung von Kindern, Jugendlichen und Familien, vor allem aus dem Land Brandenburg und Berlin;die Verwirklichung von Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit;die Durchführung von Kinderferienlagern, Exkursionen und Sportfesten;die Unterstützung von Maßnahmen der Bildungsund Erziehungsarbeit mit dem Ziel, die außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner politischer, sozialer, kulturellen, naturkundlicher und technischer Bildung wirkungsvoll zu verbinden.
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