(1) Die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Jugendhilfe sowie der Bildung und Erziehung. (2) Die Förderung und Bildung Jugendlicher und sozial Benachteiligter, die auf Grund gesellschaftlicher und/oder persönlicher Umstände arbeitslos und ohne Ausbildung sind, sowie die Durchfiihrung sonstiger Bildungsmaßnahmen und Seminare. Dieses soll insbesondere durch Führung der Ausbildung dienender Hotel-, Gastronomie-, Bäckerei- und Hauswirtschaftseinrichtungen und -betrieben sowie Einzelhandels- geschäften und Marketing- und Eventeirnichtungen verwirklicht werden, in denen pädagogische Mitarbeiter die Ausbildung und Qualifizierung mit besonderen arbeits- und sozialpädagogischen Konzepten und Beratungsmaßnahmen durchfl)hren. Zum Unternehmensgegenstand gehören außerdem Betreuungsprojekte zur Unterstützung benachteiligter Bevölkerungsgruppen im Sinne des § 53 AO, um deren soziale Integration zu fördern. Die Aufhebung von Bildungsdefiziten sowie von Defiziten in der persönlichen Entwicklung, die z.B. durch Erziehung bedingt sind, ist zudem integraler Bestandteil der Betriebstätigkeit, um dadurch die soziale Integration langfristig zu gewähren.
Unterricht & Erziehung
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