Förderung der Wohlfahrtspflege sowie die Förderung gemeinnütziger (Förderung der Jugendhilfe) und mildtätiger Zwecke im Sinne der §§ 52 und 53 Abgabenordnung. Förderung, Betreuung, Begleitung, medizinische/therapeutische und psychosoziale Unterstützung junger und erwachsener Menschen, die behindert und beeinträchtigt und/oder von Behinderung bedroht sind. Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch: Das Betreiben von Kinder- und Jugendambulanzen/sozialpädiatrischen Zentren nach § 119 SGB V in Verbindung mit den §§ 26 und 30 SGB IX und den §§ 10 und 35a SGB VIII. Dazu gehört die Diagnostik und medizinische/therapeutische Versorgung behinderter, beeinträchtigter oder von Behinderung bedrohter Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener, die Begleitung und Unterstützung von Angehörigen, die Begleitung und Unterstützung von Mitarbeiter/innen von Kooperationspartnern wie Kindertagesstätten. Der Zweck wird vor allem durch folgende Tätigkeiten verwirklicht: Diagnostik, Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Heilpädagogik, Musiktherapie. Die Entwicklung und Durchführung weiterer Angebote der Kinder- und Jugendhilfe wie z.B. Soziale Gruppenarbeit (nach § 29 SGB VIII), Erziehungsbeistand und Betreuungshilfe (nach § 30 SGB VIII), Sozialpädagogische Familienhilfe (nach § 31 SGB VIII).
Sozialwesen
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