Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung von Bildung und Erziehung. Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Einrichtung und Unterhaltung einer oder mehrerer Kindertagesstätten und/oder Grundschulen (zusammen die "Einrichtungen") für Kinder im Alter von 8 Wochen bis zwölf Jahren. Die Einrichtungen fördern die allgemeine körperliche und geistige Entwicklung der Kinder. Der Schwerpunkt liegt in der Entwicklung der Sprachfähigkeit und der Bilingualität sowie in der Verhinderung von Sprachdefiziten. Die Einrichtungen dienen zugleich der Integration von Kindern, deren Muttersprache nicht die deutsche Sprache ist. Die Einrichtungen unterstützen ferner die Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit.
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