Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, der Erziehung und des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO. Der Satzungszweck nach Ziffer 1 wird verwirklicht insbesondere durch das planmäßige Zusammenwirken i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit dem Christlicher Kindergartenverein Übach-Palenberg e. V. und dem Christlichen Kindergartenverein Wassenberg e.V., die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, zum Beispiel durch die Erbringung von Funktions- und Unterstützungsleistungen. Zu den Funktions- und Unterstützungsleistungen gehören insbesondere Leistungen in den Bereichen Geschäftsführung und Management, Controlling, Rechnungswesen, EDV, Qualitätsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Personalverwaltung und Technik, nebst allen dazu erforderlichen bzw. damit zusammenhängenden Dienst- und Nebenleistungen.
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