Sammeln von Spenden und Schenkungen zur Weiterleitung an andere Körperschaften (Mittelbeschaffung im Sinne des § 58 Nr. 1 AO), die einen oder mehrere der folgenden gemeinnützigen Zwecke verfolgen: (1) die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe (2) die Förderung des Sports (3) die Förderung der Erziehungs-, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (4) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (5) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (6) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke (7) die Förderung des Umwelt- und Ressourcenschutzes (8) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO (9) die Förderung des Ausbaus von Schulen und deren Infrastruktur (10) die Förderung bei der Hilfe des Ausbaus von Krankenhausstrukturen (11) die Förderung bei der Unterstützung von Medikamentenbeschaffung zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten und anderen Krankheiten (12) die Förderung bei der Unterstützung von Agrarwirtschaft durch Beschaffung von den notwendigen Materialien und den Brunnenbau sowie deren Betreibung.
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