Vornahme von Behördengängen zum Zwecke der Erzielung von Zulassungen von Kraft- und Wasserfahrzeugen bei den entsprechenden Städten, Landkreisen und sonstigen Behörden, die mit den Zulassungsverfahren nach den gesetzlichen Bestimmungen betraut sind. Der Gegenstand umfasst auch die Vornahme von solchen Aufgaben mittels Datenübertragung per Internet oder ähnlichen Übertragungsmedien, die künftig durch den Gesetzgeber für Zulassungen bestimmt werden.
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