Aufbau, Betrieb und Einsatz eines Kerntechnischen Hilfsdienstes als Einrichtung im Sinne des § 53 Strahlenschutzverordnung - StrlSchV, (Artikel 1 der Verordnung für die Umsetzung von EURATOM-Richtlinien zum Strahlenschutz vom 20. Juli 2001 - BGBl. I, S. 1714). Die Gesellschaft hält das zur Eindämmung und Beseitigung der durch Unfälle oder Störfälle entstandenen Gefahren innerhalb von Kontrollbereichen und betrieblichen Überwachungsbereichen erforderliche Personal und die erforderlichen Hilfsmittel vor. Die Gesellschaft ist ihren Gesellschaftern sowie den von diesen Gesellschaftern repräsentierten Unternehmen zum Abschluß von Benutzerverträgen verpflichtet, die einen Anspruch auf Einsatz des Kerntechnischen Hilfsdienstes im Sinne des § 53, Absatz 1, Satz 3 Strahlenschutzverordnung enthalten.
Telefon
+49 721 810
Telefon
+49 7247 810
Fax
0049 0721 81146
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827