1) Aufgabe des Kommunalunternehmens ist die Versorgung des Stadtgebiets mit Wasser, die Beseitigung des Abwassers im Stadtgebiet, die Errichtung und der Betrieb der Bäder, die Errichtung und Verpachtung eines Jugendgästehauses, der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs, die Versorgung mit elektrischer Energie, die soziale Wohnungswirtschaft, der Tourismus und die Förderung des örtlichen Theater-, Musik-, Kunst- und Kulturlebens. 2) Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen. 3) Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, anstellte der Stadt - Satzungen über die Benutzung der Wasserversorgungsanlage, der Entwässerungsanlage und der Bäderbetriebe; - Satzungen über die Abgaben für die Benutzung der Wasserversorgungsanlage, der Entwässerungsanlage und der Bäderbetriebe; - im Rahmen der Gesetze Verordnungen für das übertragene Aufgabengebiet nach Absatz 1 zu erlassen.
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