Alle Beratungs- und Planungsleistungen im Bauwesen, insbesondere Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) weiterhin die Tätigkeit als staatlich anerkannte oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie alle sonstigen Berufsaufgaben nach § 27 Abs.1 BauKaG NRW; -Brandschutztechnische Ingenieurleistungen -Leistungen der Projektentwicklung und -steuerung; -Vermittlung von Dienstleistungen bei der Planung im Bauwesen wie zum Beispiel Ingenieur- und Konstrukteurstätigkeit im Ausland; -Weiterentwicklung und Anwendung des Vergabeverfahrens mit garantiertem Maximalpreis; -Bauüberwachungs- und Bauleitungsaufgaben nach den Landesbauordnungen als Bauleiter oder Fachbauleiter; -Tätigkeit als Generalplaner unter Verwendung von Dienstleistungen Dritter; -Tätigkeit für öffentliche, private und gewerbliche Auftraggeber; -Tätigkeiten, soweit gewerblich innerhalb Deutschlands, soweit freiberuflich unter Ausschluß des Großraums Aachen (alter Regierungsbezirk Aachen). (1.
Ingenieurbüro
Bauunternehmen und Bauhandwerk
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