Aufrechterhaltung sämtlicher Rechtsverhältnisse und der Betrieb sämtlicher gemeinschaftlich genutzter Einrichtungsgegenstände, Geräte und Anlagen, die für den Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei (Inventargemeinschaft) erforderlich sind. Das heißt, sämtliche Rechtsverhältnisse, die jeder Partner inviduell unterhält sowie Einrichtungsgegenstände, Geräte und Anlagen des individuellen Büros eines jeden Partners, wie auch dessen Gewinne aus seiner Tätigkeit sind nicht Gegenstand der Gesellschaft. Die Erbringung von Leistungen als Rechtsanwalt bzw. Mediator erfolgen durch jeden Partner selbständig und außerhalb dieser Gesellschaft. Dabei sind die maßgeblichen Bestimmungen und Grundsätze für die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes und eines Mediators zu beachten.
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