Erbringung ärztlicher, zahnärztlicher und nichtzahnärztlicher Tätigkeiten auf dem Gebiet der ambulanten privatzahnärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung im gesetzlich zulässigen Umfang, insbesondere im Rahmen der Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V, sowie im gesetzlich zulässigen Umgang die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens, einschließlich der Durchführung von Selektivverträgen. Die Gesellschaft ist, soweit gesetzlich zulässig, zur Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung des vorstehenden Unternehmensgegenstandes geeignet sind. Die Gesellschaft ist, soweit gesetzlich zulässig, berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.
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