Vorübergehende Gestellung von Personal und die Erbringung von Dienstleistungen an den steuerbegünstigten Gesellschafter im Rahmen eines planmäßigen und arbeitsteiligen Zusammenwirkens sowie an andere konzernzugehörige Unternehmen. Dies umfasst u. a. die Bereiche - Medizinische Dienstleistungen - Reinigungsdienste Hausservices und Spültätigkeiten - Hausservices sowie Hol- und Bringdienste - Verpflegungssektor - Wäscherei / Näherei - Zentralsterilisation - Empfang - Poststelle - Telefonzentrale - Transport- und Lagerdienste einschließlich Bettplatzaufbereitung - Sicherheitsdienste - Facility- und Verwaltungsdienste sowie in einem untergeordneten Umfang auch sonstige damit in Zusammenhang stehende Leistungen. Die KDL - Krankenhaus- Dienstleistungsgesellschaft mbH (Körperschaft) mit Sitz in Lauf a.d.Pegnitz verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zwecke der Körperschaft sind die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch ein planmäßiges und arbeitsteiliges Zusammenwirken mit anderen Körperschaften, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllen. In Ausgestaltung dieses Zusammenwirkens erbringt die Körperschaft gegenüber der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH die in § 2 bezeichneten Dienst- und Verwaltungsleistungen und unterstützt diese bei der unmittelbaren Erfüllung ihrer satzungsgemäßen steuerbegünstigten Zwecke. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH ihren Tätigkeitsschwerpunkt allein auf die Erfüllung ihrer originären satzungsgemäßen Aufgaben ausrichten möchte und zudem die vorstehend bezeichneten Dienstleistungen mit eigenen Ressourcen noch so effizient und professionell erbringen können; insoweit trägt das arbeitsteilige und koordinierte Zusammenwirken der beteiligten Körperschaften maßgeblich dazu bei, die vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke zielgerichteter und nachhaltiger zu erfüllen. Das arbeitsteilige und planmäßiige Zusammenwirken mit der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH erfolgt auch dergestalt, dass diese Räumlichkeiten an die Körperschaft überlässt und zudem Dienst- und Verwaltungsleistungen gegenüber der Körperschaft erbringt, wodurch diese ihre steuerbegünstigten Aktivitäten effektiver und zielgerichteter verfolgen kann, z. B.: - Lohnbuchhaltung - Finanzbuchhaltung, - sowie in einem untergeordneten Umfang auch sonstige mit den vorstehen genannten Dienstleistungen in Zusammenhang stehende Leistungen.
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