A) die Erfüllung der den Gesellschaftern in der Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (VerpackV) vom 12. 06. 1991 (BGBl. 1991 I S. 1234 ff.) in ihrer jeweils gültigen Fassung und in deren Ausführungsvorschriften auferlegten Pflichten als beauftragte Dritte im Sinne von § 11 Satz 1 VerpackV, insbesondere die Rücknahme und erneute Verwendung oder bestmögliche stoffliche Verwertung der von den Gesellschaftern im Geltungsbereich des Abfallgesetzes hergestellten und in Verkehr gebrachten oder in Verkehr gebrachten Kunststoffumreifungsbänder aus Polyprophylen (PP), Polyester (PET) und Polyamid (PA), b) die Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Sortier- und Recyclinganlagen für Kunststoffumreifungsbänder aus PP, PET und PA sowie artverwandte Artikel, die unter die VerpackV fallen, c) alle mit der Tätigkeit gem. Buchstabe a) und b) zusammenhängenden und diesefördernden Geschäfte.
Telefon
+49 221 831663
Entsorgungsbetriebe
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827