A) Beratung (insbesondere von Kommunen), Entwicklung und Realisierung kommunaler oder privater Projekte auf dem Gebiet der Bodenordnung und Erschließung von Bauland, Wohn-, Gewerbe- und Sondergebieten, sowie auf dem Gebiet des Hochbaus und Gebäudemanagement; b) Stadtplanung und Erschließungsplanung; c) Ausführung und Abrechnung von Erschließungsanlagen nach § 124 BauGB; d) Vermittlung von kommunalen Sonderfinanzierungen; e) Beratung in Fragen des Standortmarketings und der Wirtschaftsförderung. Die Gesellschaft kann hierzu alle Maßnahmen ergreifen, die zur Planung, Organisation und Durchführung dieser Tätigkeiten erforderlich sind. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand der Gesellschaft im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Vertriebsrechte und andere Geschäfte erwerben, nutzen, übertragen, verkaufen.
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