1. Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit mit dem Schwerpunkt der Förderung des nationalen und internationalen Kunst- und Kulturaustausches, insbesondere in NRW und der übrigen BRD. 2. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: a) Durchführung von Informationsveranstaltungen zur Möglichkeit ehrenamtlicher Tätigkeit und bürgerschaftlichem Engagements mit besonderem Schwerpunkt hinsichtlich der Integration und Einbindung von Menschen mit Behinderung, Jugendlichen und Mitbürgern mit Migrationshindergrund, b) Durchführung und Begleitung von Veranstaltungen im Bereich Kultur, Bildung, Soziales und Sport im In- und Ausland, c) Pflege des Kontakts zu anderen Einrichtungen und Vereinen mit ähnlicher Zielsetzung, d) Trägerschaft von Einrichtungen aller Art, die der Jugendhilfe dienen. 3. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres Zwecks zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Unternehmensgegenstand unmittelbar zu fördern geeignet sind. Zur Erfüllung ihres Satzungszwecks kann sie auch steuerbegünstigte Tochtergesellschaften gründen oder sich an anderen steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen.
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