Betrieb der Abfallentsorgungseinrichtungen einschließlich der Planung, Entwicklung und Verwaltung der Liegenschaften des Abfallentsorgungsbetriebes des Kreises Minden-Lübbecke (AML). Einzelheiten werden in einem Entsorgungsvertrag geregelt. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Rechtsgeschäften im Rahmen der kommunalwirtschaftlichen Vorschriften berechtigt, durch die der mittelbare oder unmittelbare Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Gesellschaft sich mit Zustimmung des Kreises/AML an anderen Unternehmen in jeder kommunalrechtlichen zulässigen Form beteiligen, insbesondere solche Unternehmen erwerben oder pachten, Hilfs- oder Nebenbetriebe errichten sowie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Gesellschaften bedienen und Unternehmens- und Interessens-gemeinschaftsverträge schließen.
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