Durch das Unternehmen nimmt die katholische Kirche ihre Verantwortung für das Hineinwachsen junger Menschen in Kirche und Gesellschaft wahr, wobei Kernaufgaben insbesondere die konzeptionelle, personelle und finanzielle Unterstützung der Träger in der regionalen Jugendpastoral, die subsidiäre Übernahme von Trägerschaften regionaler und lokaler Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendpastoral, die inhaltlich-fachliche Gestaltung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gemeinsam mit ihren Partnern in den Seelsorgebereichen und in den Stadt- und Kreisdekanaten, die Anregung und Umsetzung erforderlicher Maßnahmen und Projekte, die Förderung und Unterstützung ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen in der jeweiligen Region, die Sicherung der Vielfalt von Angeboten in der Jugendpastoral sind. Die Kernaufgaben gliedern sich inhaltlich in folgende Fachbereiche: Fachbereich "Territoriale und verbandliche Jugendarbeit": Jugendpastoral in Seelsorgebereichen und Stadt-/ Kreisdekanaten, Verbandliche Jugendarbeit, Ministrantenpastoral, Sozialräumliche Jugendarbeit/Jugendhilfe; Fachbereich "Katechese und Spiritualität in der Jugendpastoral": Jugendspiritualität und Jugendliturgie, Jugendkatechese, insbesondere Firmkatechese, Kinder- und Jugendchorarbeit; Fachbereich "Offene Kinder- und Jugendarbeit": Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen: Offene Türen, Häuser der Jugend, Offene Treffs, mobile und aufsuchende Arbeit, Kinder- und Jugenderholung, Ferienprojekte, Kultur- und Medienarbeit; Fachbereich "Jugendsozialarbeit": Jugendberufshilfe, aufsuchende und mobile Jugendsozialarbeit, Migration/Integration (Jugendmigrationsarbeit), Jugendwohnen, Schulsozialarbeit; Fachbereich "Jugendhilfe und Schule": Kooperation mit Schulen u.a. vor allem durch: Ganztagsangebote an Grund- und Förderschulen, Ganztagsangebote an weiterführenden Schulen, Kooperation kirchlicher Einrichtungen mit Schulen. Grundlage der Arbeit in den Fachbereichen sind das Pastorale Rahmenkonzept für die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit im Erzbistum Köln sowie das Selbstverständnis und der Grundauftrag für die regionalen GmbH in der jeweils geltenden Fassung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke; sie ist gemeinnützig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
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Sozialwesen
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