Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der gemeinnützigen Unternehmergesellschaft sind die Förderung von Kunst und Kultur sowie die Förderung der Volksbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen: a) Entwicklung, Förderung und Durchführung von Kursangeboten und Workshops zum Thema Bewegung, Artistik und Zirkus für Kinder verschiedener Altersgruppen. Vom spielerischen Herantasten an Requisiten über fleißiges Üben der korrekten Techniken bis hin zu Feilen an eigenen Nummern, steht immer ein Mix aus "körperlichem Lernen", "soziales Lernen" (Teamgeist, einander Zuhören und Helfen) sowie "Kreativität" im Vordergrund. b) Förderung und Durchführung von Bildungs- und Schulprojekten zum Thema Bewegung und Körpergefühl von Kindern. Es wird dazu eine Zusammenarbeit mit (Grund-)Schulen und Kindergärten angestrebt. Eltern und Lehrer/Erzieher sollen stärker für das Thema Bewegung von Kindern und Kreativität sensibilisiert werden, indem das Konzept des Kinderzirkus vorgestellt wird. Es ist in diesem Rahmen geplant, Informationsveranstaltungen und Workshops an den jeweiligen Einrichtungen durchzuführen.
Unterricht & Erziehung
Sportschulen
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