Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Entsorgung und Verwertung von Abfällen sowie der Altlastensanierung. Hierzu gehören insbesondere alle den Zielen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dienenden Tätigkeiten, insbesondere: Dienstleistungen im Bereich der Städte-, Industrie-, Kanal- und Rohrreinigung; Durchführung von Abfalltransporten, einschließlich der Sammlung von Schadstoffen aus Haushaltungen und Müllabfuhr; Planung und Betrieb von Abfall- und Wertstoffbehandlungs-,Sortier-, Abwasserbehandlungs- und Verbrennungsanlagen sowie von Deponien und Zwischenlagern, Beratung von Abfallbesitzern, Behörden, Entsorgern und anderen an der Kreislaufwirtschaft beteiligten und interessierten Personen und Institutionen; Vermittlung von Abfallgeschäften im In- und Ausland und Forschung und Entwicklung in allen Bereichen, die der Kreislaufwirtschaft, Abfallbehandlung und der Verwertung dienen oder dienen können; die Sanierung von Abscheideranlagen aller Art und Reinigung von Industrieanlagen.
Entsorgungsbetriebe
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