Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen; - die Vermittlung von Versicherungen aller Art sowie von gewerblichen und privaten Finanzierungen; - Unternehmensberatung z.B. Schulung, Coaching, Analyse; - Beratung, Handel und Vermittlung von Anleihen; - sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Geschäfte. Ferner, die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
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