I.) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere (speziell institutionelle) Anleger mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung); II.) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung); III.) die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen und für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung); IV.) die Anlageberatung (speziell für institutionelle Anleger); V.) die Beratung im Hinblick auf sowie die Vermittlung und Verwaltung von Anteilen an Kapital- und Personengesellschaften sowie Anteilen geschlossener und offener Fonds; VI.) die Übernahme der Nachlass- und Stiftungsverwaltung sowie das Amt des Testamentsvollstreckers; VII.) die Beratung speziell von Finanzdienstleistungsinstituten in Fragen der Unternehmensorganisation und interner Kontrollverfahren sowie die Übernahme entsprechender Dienstleistungen.
Unternehmensberatung
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