Eine Einrichtung im Sinne des § 107 Abs. 2 Nr. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die Einrichtung dient der Förderung - des Tier-, Arten- und Naturschutzes - der Kultur und Bildung sowie - der Wissenschaft und Forschung und - der tiergeschützten Therapie - der Jugenhilfe. Dies wird durch das Betreiben eines Tierparks erreicht. Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch das Halten und Züchten von Tieren, durch die Ermöglichung der Beobachtung der Tiere und ihrer Lebensart für alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, durch Abhaltung von Lehrveranstaltungen und Seminaren und wissenschaftlich begleiteteten Führungen zum Zwecke des vertieften Kennelernens der Tierwelt und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten des Tierschutzes. Desweiteren sind die Verwirklichung von Hilfs-, Therapie und Fördermaßnehmen zugrunsten von Patienten mit körperlichen, seelischen und sprachlichen Erkrankungen im Rahmen von tiergeschützer Arbeit Gegenstand der KALISTO gGmbH.
Interessengemeinschaften
Unterricht & Erziehung
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