Einrichtung und Betreibung eines Museums für Kinder und Jugendliche aller sozialen Gruppierungen, sowie die wissenschaftliche Einrichtung und der künstlerische Betrieb einer Kinder-Akademie zur Förderung der Bildung von Kindern und Jugendlichen mit den Schwerpunkten Kultur, Kunst und Technik durch Informationen über technische Zusammenhänge, über die Beziehungen von Kultur, Technik und Kunst, über die Beziehungen von Kunst und Technik. Ferner die Förderung des Gedankens der Nachhaltigkeit, des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes durch die Unterhaltung eines Tierparks. Zielbestimmung des gemeinnützigen Gesellschaftszweckes ist die Vorbereitung von Kindern und Jugendlichen auf eine eigenverantwortliche und eigenständige Nutzung der traditionellen, öffentlichen Kultureinrichtungen (Schule, Theater, Museum etc.) aber auch auf die Nutzung der öffentlichen zugänglichen Informationsträger, wie Presse, Rundfunk und Fernsehen sowie der Nutzung von digitalen Medien und sozialen Netzwerken. Die tiergestützte Pädagogik soll dazu beitragen, soziale Fähigkeiten zu stärken und positive Lernimpulse zu setzen. Im Zentrum steht das originäre pädagogische Interesse, dem einzelnen jederzeit Erfahrungsmöglichkeiten anzubieten, offen zu sein für die unterschiedlichen Erfahrungsbedürfnisse der Kinder, ihnen Erfolgserlebnisse zu vermitteln und ihnen damit zu einer positiven Lebenseinstellung zu verhelfen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Betreibung und Unterhaltung - eines Werkraum-Museums in Fulda, durch die Ausstellung und Benutzung künstlerischer Objekte, die Veranstaltung von Workshops etc. - eines Tierparks, mit Hilfe dessen Begegnungen zwischen Menschen sowie der Tier- und Pflanzenwelt hergestellt und gepflegt werden. Die Tätigkeit des Unternehmers ist in allen seinen Bereichen auf Gemeinnützigkeit ausgerichtet; die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie verfolgt deshalb ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (§§ 52 ff. AO) durch Förderung von Bildung und Erziehung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand des Unternehmens dienen, ihn fördern oder wirtschaftlich berühren, soweit sie sich mit den steuerbegünstigten Zwecken der Gesellschaft vereinbaren lassen.
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Kunstgalerien und Museen
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