Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), insbesondere der musischen, tänzerischen, sprachlichen sowie sportlichen Bildung und Erziehung. Hierbei steht die kindliche Früherziehung sowie die Erziehung Jugendlicher und Kleinkinder im Mittelpunkt, um sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu befähigen, selbständig die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Der Gesellschaftszweck wird vor allem verwirklicht durch die Konzeption und Durchführung von Kursen zu gezielten musischen (Pflege des Liedergutes und des Chorgesanges), tänzerischen, sprachlichen sowie sportlichen Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Zusätzlicher Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe sowie Bildung und Erziehung durch den Betrieb von Kindertagesstätten.
Interessengemeinschaften
Sozialwesen
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