Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Zweiten Teils, Dritter Abschnitt der Abgabenordnung ("Steuerbegünstigte Zwecke", §§ 51 ff. AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe und der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Erbringung von Leistungen im Sinne des SGB VIII, wie z.B. die Erbringung differenzierter sozialer Hilfen zur Inobhutnahme von Jugendlichen im Rahmen des § 42 SGB VIII sowie durch soziale Hilfen für Jugendliche in stationärer Form gemäß § 34 SGB VIII, die Erbringung von Leistungen im Sinne des JGG, wie z.B. die Vermittlung und die Organisation von Arbeitsweisungen gemäß § 10 JGG und/oder die Erbringung von Hilfen zur Beschäftigungsförderung und/oder die Durchführung von Maßnahmen und Programmen zur Verbesserung der sozialen Kompetenz von jungen Menschen.
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Sozialwesen
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