Entwicklungszusammenarbeit i.S.v. § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO. Satzungszweck wird verwirklicht durch Ausbildung und Unterstützung beim Aufbau einer beruflichen oder unternehmerischen Existenz von benachteiligten Menschen in Entwicklungsländern, insbesondere in Afrika und Beschaffung von Mitteln für steuerbegünstigte ausländische Körperschaften. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke "der Abgabenordnung.
Unterricht & Erziehung
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