Förderung der Jugend- und Altenhilfe und der Bildung und Erziehung. Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch folgende Maßnahmen: a) Aufbau und Betrieb von teilstationären und stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Aufbau und Durchführung von ambulanten Hilfen im Rahmen des SGB VIII, insbesondere mit den Zielen: 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 2. jungen Menschen zu ermöglichen oder zu erleichtern, entsprechend ihrem Alter und ihrer individuellen Fähigkeiten in allen sie betreffenden Lebensbereichen selbstbestimmt interagieren und damit gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können, 3. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen, 4. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, 5. dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. b) Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen, u.a. durch sozialpädagogische Beratung und Betreuung und Hilfestellung bei der alltäglichen Lebensbewältigung.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.