Errichtung und der Betrieb von Einrichtungen, die der Förderung und der Eingliederung arbeitsloser, leistungsgeminderter und am Arbeitsmarkt benachteiligter Personen in das Arbeitsleben dienen. Dieser Zweck wird unter anderem verwirklicht durch: - Angebote von beschäftigungsfördernden Maßnahmen - Angebote von berufsbildenden und -fördernden Maßnahmen - Angebote von bildungspolitischen Maßnahmen - Unterstützung materiell und psychisch hilfebedürftiger Personen - Unterstützung von Arbeitslosen, die aufgrund ihrer langen oder andauernden Arbeitslosigkeit den geistigen und seelischen Belastungen ohne fremde Hilfe nicht mehr gewachsen sind - die finanzielle Unterstützung von solchen Personen, deren Bezüge die Grenzen des § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung nicht übersteigen - Beratung, Begegnung und Dienstleistungen für Personen, die kurzfristig nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Die Gesellschaft verpflichtet sich, als diakonische und erzieherische Einrichtung durch Hilfe gegenüber Menschen in leiblicher Not, seelischer Bedrängnis und sozial ungerechten Verhältnissen ihren Auftrag zu verwirklichen. Die Gesellschaft untersteht der Aufsicht des Bischofs von Münster und wendet die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse an.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Sozialwesen
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