1. Die Gesellschaft weiß sich dem Auftrag verpflichtet, das Evangelium von Jesus Christus in Tat und Wort zu bezeugen. Sie versteht ihren Auftrag als Diakonie, die Wesens- und Lebensäußerung der Kirche ist. Sie nimmt sich besonders der Menschen an, die sich in leiblicher Not oder seelischer Bedrängnis befinden oder aus anderen Gründen Hilfe brauchen. Sie sucht auch, die Ursachen von Nöten zu erforschen und zu beheben. Da die Entfremdung von Gott die tiefste Not des Menschen ist und sein Heil und Wohl untrennbar zusammengehören, vollzieht sich Diakonie im Glauben an Gott als ganzheitlicher Dienst am Menschen. 2. In Wahrnehmung des kirchlich-diakonischen Auftrages verfolgt die Gesellschaft den Zweck der Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Gegenstand der Gesellschaft ist die berufliche und persönliche Qualifizierung, Aus-, Fort- und Weiter-bildung von Jugendlichen und Erwachsenen mit dem Ziel der Eingliederung bzw. Wiedereingliederung ins Erwerbsleben und in die Gesellschaft. Dieser Dienst wird ohne Ansehen der Person geleistet. 3. Angebote der Gesellschaft richten sich insbesondere an - Jugendliche im Übergang Schule-Beruf - Schülerinnen und Schüler - Jugendliche ohne Ausbildung und ohne Berufsabschluss - Jugendliche mit Entwicklungsrückständen und mit Förderbedarf - Sozial Benachteiligte und Menschen mit Behinderungen - Erwachsene Langzeitarbeitslose, vor allem ohne abgeschlossene Berufsausbildung und mit Qualifizierungsbedarf - Sonstige Arbeitslose. 4. Der Zweck der Gesellschaft ist die allgemeine und berufsbezogene Volksbildung sowie die Wohlfahrtpflege für die genannten Personen mit dem Ziel, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ihnen die Sicherung ihrer Existenz aus eigener Kraft möglich wird. Die Gesellschaft wird damit in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der evangelischen Kirche tätig. 5. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: Maßnahmen im Bereich der Jugendhilfe, der Jugendberufshilfe, der Erziehung und Berufsbildung sowie der allgemeinen Wohlfahrtspflege, wie z.B. - Angebote zur Berufsorientierung - Berufs- und ausbildungsvorbereitende Maßnahmen - Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen - Maßnahmen zur Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung, Umschulung - qualifizierende Beschäftigung und praktische Arbeitserfahrung - Unterstützung bei der persönlichen, sozialen und beruflichen Entwicklung der Persönlichkeit - Maßnahmen zur (Wieder-) Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit einschl. der Vorbereitung von Existenzgründungen.
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