(1) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Jugendhilfeeinrichtung mit vollstationären Wohngruppen. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Bildung und Erziehung durch den Aufbau von pädagogischen und bildungsfördernden Maßnahmen, insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei orientiert sie sich vornehmlich an den Lebenswelten betroffener Menschen und fördert im Rahmen der pädagogischen Arbeit besonders die erfolgreiche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Maßgebend für diese Arbeit sind die rechtlichen Grundlagen nach SGB VIII. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a. Schaffung, Erweiterung und Erhaltung von vollstationären Wohngruppen und ambulanter Einrichtungen nach § 27 SGB VIII i. V. mit § 34, 35a und § 41 SGB VIII, b. Erstellung und Umsetzung eines pädagogischen Konzepts zur Vermittlung von Sicherheit und Orientierung, sowie einer entwicklungsfördernden Lebenswelt, c. Fachlich organisierter, sozialpädagogischer Prozess in den Kernbereichen der alltagspädagogischen und der individualpädagogischen Arbeit, d. Durchführung von erlebnispädagogischen Maßnahmen und Freizeiten für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Fördertätigkeit und durch eigene Aktivität, e. Unterstützung von Traumabewältigung für Kinder und deren Eltern, beispielsweise Therapien, Freizeitangebote, etc. (4) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung.
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