Gesellschaft verfolgt selbstlos, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Jugendhilfe, Erziehung und Bildung. Diesen nach den §§ 52-54 AO steuerbegünstigten Zweck verfolgt die Gesellschaft selbstlos, ausschließlich und unmittelbar. Verwirklicht wird der Zweck der Gesellschaft insbesondere durch stationäre und ambulante Angebote im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes -SGB VIII- sowie durch das Betreiben von Bildungseinrichtungen, z.B. durch Internat, Ausbildungswerkstätten mit handwerklichen Leistungen, inclusive Gartenbaugewerk, Fortbildungsangeboten, Bereitstellen von Seminar- und Tagungsräumen und durch die Förderung von jungen Menschen, die besonderer schulischer und pädagogischer Hilfen bedürfen.
Sozialwesen
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