Genossenschaft widmet sich den Ursachen, Problemen, Folgen und der Beseitigung der Jugendarbeitslosigkeit. Die Genossenschaft widmet sich besonders der Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen. Auf alle Förderungen durch die Genossenschaft werden die Prinzipien des Gender-Mainstreaming angewendet. Die Genossenschaft verfolgt diese Ziele vorrangig a) durch die Entwicklung eines integrierten Konzeptes "Jugendberufshilfe an der Schwelle Schule - Berufsleben"; b) durch die Unterstützung von Jugendberufshilfeeinrichtungen und Trägern freier Jugendhilfe, die in der Genossenschaft Mitglied sind und dieses Konzept verfolgen. Diese Förderung der Einrichtungen dient der Verbesserung der Qualifizierung und Betreuung der genannten Personengruppen, die auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind; c) durch die Unterstützung von besonders benachteiligten jungen Arbeitslosen an der Schwelle von der Schule zum Berufsleben. Die Genossenschaft verfolgt dabei Ziele der Jugendhilfe, der Jugendpflege, der Jugendberufshilfe, der Betreuung und der Qualifizierung von jungen sozial benachteiligten Arbeitslosen; d) durch Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen; e) durch Einwerbung von Fördermitteln der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland, von Landes- und Kommunalmitteln und sonstigen Drittmitteln. Die Genossenschaft verfolgt sein Ziel auch mit Hilfe von Forschungs- und Wissenschaftsprogrammen. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Genossenschaft dürfen nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Mitglieder erhalten bei Auflösung der Genossenschaft oder bei ihrem Ausscheiden aus der Genossenschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Genossenschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. Die Genonssenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, soweit dies dem gemeinnützigen Zweck dient.
Sozialwesen
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