Förderung - der Jugend- und Altenhilfe, - von Kunst und Kultur, - der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und - internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht: generell: - durch Förderung von Empathie, Selbstverantwortung und Neugier, im Detail - durch: - Entwicklung eines Verständnisses von Bildung als Prozess mit Progression und wechselseitiger Nutzung von Ressourcen in den Lernorten Kindergarten, Grundschule, Mittelschule, Gymnasium, Förderschule, Berufsschule und Hochschule - Beratung und Weiterentwicklung der Lernorte - Fortbildung der Mitarbeiter und Führungskräfte der Lernorte - Förderung und Vermittlung von Lernen als positives Erlebnis - Diagnose und Realisierung von individueller Talentförderung und Nachhilfe (Nachteilsausgleich) - Aktive Einbindung der Eltern ggf. inklusive deren Befähigung zur Erziehung und Lernbegleitung ihrer Kinder - Förderungen zum Ziel, dass alle Schüler/-innen frühstücken (insbesondere Grundschüler/-innen zu Hause frühstücken) - Im Einzelfall jedwede Förderung von Menschen - insbesondere Kinder, Jugendliche und Alleinerziehende - die aufgrund der sozialen finanziellen Situation Unterstützung benötigen. - Kommunikation und Beteiligung an regionalem und überregionalem Erfahrungsaustausch - Konzeptarbeit auch zur überregionalen Entwicklung für Schule und Bildung - damit die Bildungsrepublik Deutschland Wirklichkeit wird, dies schließt auch die Förderung von mehr kommunaler Verantwortung ein - Förderung von Zivilcourage - z. B. durch die Trägerschaft des Aschaffenburger Mutig-Preises - Förderung von Kultur und Kunst - z. B. durch Jugendkleinkunstveranstaltungen, sowie Musik-, Theater- und Malprojekten - Anregung von Diskussionen und Weiterentwicklung - z. B. durch die Herausgabe von Memoranden - Förderung - auch von Erwachsenen - insbesondere von Ausbildungen oder Arbeitsverhältnissen bei besonderen sozialen Situationen/Erfordernissen, z. B. aufgrund von Krankheiten oder Alleinerziehenden - Förderung des europäischen Gedankens und der Völkerverständigung - z. B. durch Erfahrungsaustausch/Schüleraustausch und Projekten und/oder mit Beteiligung von Menschen außerhalb Deutschlands, inklusive Projekten oder Einzelförderungen im Ausland - insbesondere in Litauen und Russland. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft des bürgerlichen Rechts insbesondere zwecks Verwendung für die Förderung der Bildung. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die materielle und ideelle Unterstützung von Krippen, Kindertagesstätten, Schulen und Bildungseinrichtungen im Sinne des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung.
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Allgemeinbildende Schulen
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