Dienst am Nächsten im Bewusstsein der Tradition christlicher Nächstenliebe, der die Johanniter seit Jahrhunderten verpflichtet sind, durch die Beschaffung und/oder Weiterleitung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke - insbesondere Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, Förderung des Katastrophen und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, Förderung des Wohlfahrtwesens, Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Förderung der Entwicklungszusammenarbeit sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke - des Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die Gesellschaft ist Mitglied des als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e. V. - Diakonie RWL und dadurch zugleich im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung.
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