Förderung des allgemeinen Wohlfahrtswesens durch Förderung und Unterstützung des Aufbaus und des Betriebs einer Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums des Saarlandes, Homburg, in entsprechender Anwendung des § 5 des Gesetzes über das Universitätsklinikum des Saarlandes vom 26.11.2003. Insbesondere wird dieser Zweck verwirklicht durch Beratung in den Fragen der Betreuung der Kinder und Jugendlichen in individuellen Krankheitsfällen und der Ausarbeitung des pädagogischen und medizinischen Konzepts der Einrichtung. Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung des Universitätsklinikums des Saarlandes vornehmen. Die Förderung der vorgenannten Körperschaft wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen.
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