Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung in anderen Gesellschaften. Hierzu gehört insbesondere die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Sitz in Ingolstadt. Zweck dieser Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist der Erwerb von Wohn- und Gewerbegrundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Gebäuden aller Art, deren Haltung im Anlagevermögen und deren Vermietung und Verpachtung an Dritte. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann auch andere Geschäfte betreiben. Sie kann sich im In- und Ausland an anderen Unternehmen oder Gesellschaften beteiligen und alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft und ihrer Unternehmen zu fördern.
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